140 Euro Strafe für Beobachtung der Polizei

Strafverfügung der Landespolizeidirektion Wien

Ich erhielt eine Strafverfügung in Höhe von 140 Euro für Stehen auf der Straße.  Der Hintergrund: Ich wollte eine Amtshandlung beobachten, deren Rechtmäßigkeit ich bezweifle.

Es ist ein interessanter Umgang der Landespolizeidirektion Wien mit der Pressefreiheit. Im Anschluss an die rechtsextreme Mini-Kundgebung der PDV am 05.03.2016 beobachtete ich eine Identitäts-Feststellung gegen einen Antifaschisten, die ich rechtlich für nicht zulässig hielt. Trotz sichtbarem Presseausweis und ausreichendem Abstand wollte der Beamte offenbar nicht, dass ich die Amtshandlung beobachte.

Mein Beschwerde-Tweet an die LPD Wien

Mein Beschwerde-Tweet an die LPD Wien

Es gab eine Diskussion, ich ging schließlich noch einige Meter mehr zur Seite. Sowohl der Beamte wie sein Vorgesetzter verweigerten mir die Visitenkarte mit ihrer Dienstnummer.

Unmittelbar nach dem Vorfall habe ich bereits via Twitter die Landespolizeidirektion Wien über das meines Erachtens rechtswidrige Verhalten der Beamten informiert.

Nun bekam ich eine Strafverfügung über 140 Euro, weil ich während des Gesprächs mit dem Beamten auf der Straße stand. Ein (auch grammatikalisch) interessanter Versuch, die Pressefreiheit einzuschränken. Ich werde natürlich berufen und weiter berichten.

 

 

Hast Du diesen Artikel lesenwert gefunden? Dann schick ihn jetzt weiter!
Fatal error: Uncaught ArgumentCountError: 3 arguments are required, 2 given in /home/.sites/142/site7221760/web/bonvalot.at/wp-content/themes/mh-newsdesk-lite/comments.php:39 Stack trace: #0 /home/.sites/142/site7221760/web/bonvalot.at/wp-content/themes/mh-newsdesk-lite/comments.php(39): sprintf('