Erstveröffentlichung: FM4, 28.03.2017
Wien, 18. März 2017. Vor dem Parlament findet die Abschlusskundgebung einer Demo der „Plattform für eine menschliche Asylpolitik“ statt. Doch noch während die Kundgebung im Laufen ist, gibt die Polizei die Ringstraße auf einmal für den Verkehr frei. Autos fahren nun mitten durch die Kundgebung, wie auf diesem Video zu sehen ist.
Die Proteste und Sicherheitsbedenken des empörten Demoschutzes werden von den Behördenvertretern komplett ignoriert. „Das war eine offensichtliche Machtdemonstration gegen die antirassistische Bewegung“, sagt David Albrich von der Plattform.
Autos in der Demo
„Wir hatten eine angemeldete Kundgebung auf der Ringstraße. Kurz vor dem Ende der Demo wollte die Polizei uns trotz dieser Anmeldung auf den Gehsteig umleiten. Als das nicht gelungen ist, wurden dann offensichtlich als Strafmaßnahme Autos mitten durch die Kundgebung geschickt.“ Laut Albrich überlegt die Plattform rechtliche Schritte.
Versuche der Behörden, gegen Demonstrationen und ihre Organisatoren vorzugehen, gibt es immer in jüngerer Zeit häufiger. In Wien sind davon aktuell unter anderem die Plattform für eine menschliche Asylpolitik und die „Neue Linkswende“ betroffen. Die Vorwürfe: Die Versammlungsleitung wäre bei Demos nicht gegen die Vermummung anderer Demonstranten und gegen bengalische Feuer vorgegangen.
Pikantes Vorgehen
Wie diese Verfahren entschieden werden, ist aktuell noch nicht klar. Die Berufungen sind derzeit im Laufen. Doch das Vorgehen der Behörden ist äußerst pikant: Würde sich die Polizei damit durchsetzen, würden künftig ordnungspolitische Aufgaben auf die Versammlungsleitung abgewälzt.
Es könnten künftig verschiedene Teile von Demonstrationen gegeneinander ausgespielt werden. Und schließlich würde auch die Rolle von OrdnerInnen auf Demonstrationen ins Gegenteil verkehrt werden – denn ihre eigentliche Aufgabe ist ja der Schutz der Demo-TeilnehmerInnen, etwa vor Übergriffen.
Unhaltbare Vorgaben
In Linz gab es ebenfalls erst kürzlich Versuche, über die Versammlungsleitungen das Demonstrationsrecht einzuschränken. Anfang Februar drohte die Polizei sogar mit der kompletten Untersagung der Demonstration des antifaschistischen Bündnisses „Linz gegen Rechts“ gegen den Burschenbundball. (Ich habe hier ausführlich über diesen Fall berichtet.)
Die Vorgabe der Behörde: Linz gegen Rechts sollte im Vorfeld der Demo 50 OrdnerInnen namentlich und unter Angabe des Geburtsdatums nennen. Das sei eine Auflage, ansonsten würde die Demonstration behördlich untersagt.
Der kleine Schönheitsfehler: „Für die Forderung, im Vorfeld dieser Demonstration die Ordner namentlich zu nennen, findet sich schlicht keinerlei gesetzliche Grundlage im Versammlungsgesetz“, so Rechtsanwalt Michael Pilz. Sogar ein hochrangiger Linzer Polizist sprach gegenüber FM4 von „komplettem Schwachsinn“.
Wäre schön gewesen
Erst, nachdem „Linz gegen Rechts“ juristisch gegen die Linzer Polizei vorging, gab diese nach und erklärte, dass sie die Demonstration auch dann nicht untersagen würde, wenn die Namen des Demoschutzes nicht genannt werden. „Wir dachten, dass das mitgetragen wird, es wäre schön gewesen, wenn wir gewusst hätten, wer die Ordner sind“, sagt Polizeisprecher David Furtner.
Nachdem der Artikel auf FM4 veröffentlicht wurde, meldeten sich weitere Betroffene bei mir, die mir schilderten, dass auch sie bereits mit Behörden-Schikanen rund um OrdnerInnendienste zu kämpfen hatten. Und auch mit anderen Mitteln versuchen die Behörden des Öfteren, Versammlungen einzuschränken.
So berichtet etwa Dagmar Schindler vom KZ Verband/VdA Wien, dass die Polizei versucht hätte, bei einer Kundgebung der Offensive gegen Rechts gegen die rechtsextreme Pegida im Wiener Resselpark schriftlich Auflagen zu erteilen.
Auflagen ohne Grundlage
„Die Behörden wollten uns die Ausrichtung des Lautsprecherwagens und damit natürlich auch die Lautstärke vorgeben – wir haben das natürlich zurückgewiesen“, so Schindler. Denn auch hier der gleiche Schönheitsfehler: Solche Auflagen sind im Versammlungsgesetz schlicht nicht vorgesehen.
Von anderen Einschränkungen erzählt Fiona Herzog, Vorsitzende der Sozialistischen Jugend Wien: „Es kommt etwa des Öfteren vor, dass die Polizei Demonstrationsrouten verlegen möchte. Als Argument muss dann der Verkehr herhalten.“
Das falsche Beispiel
Der Verkehr wird insgesamt sehr gerne als Argument für die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit angeführt. Insbesondere die Wiener Ringstraße dient hier als Paradebeispiel. Laut einer Aussendung der Wirtschaftskammer im April 2016 sei sie bereits durchschnittlich jeden vierten Tag wegen Kundgebungen zumindest teilweise gesperrt.
Eine Recherche der NZZ kam allerdings zum Schluss, dass diese Zahlen schlicht nicht stimmen. Die Wirtschaftskammer hatte beispielsweise die traditionelle Sperre des Rings am 1. Mai als insgesamt zwölf einzelne Kundgebungen gezählt.
Antifa-Demos besonders betroffen
Vor allem Antifa-Demonstrationen stehen immer wieder im Fokus behördlicher Repression. Insbesondere die Demonstrationen gegen den Akademikerball der deutschnationalen Burschenschaften waren in den vergangenen Jahren mehrmals von Verboten oder massiven Einschränkungen betroffen.
So wurde etwa im Jahr 2010 die Demonstration des Bündnisses NoWKR untersagt, insgesamt 673 Anzeigen gegen eingekesselte DemonstrantInnen waren die Folge. Auch 2011 wurde die Demo verboten, was im April 2013 vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig erklärt wurde. Der Haken: Diese Entscheidung kam mehr als zwei Jahre nach dem Ereignis, die Behörde hatte also schlicht Fakten geschaffen.
Eine neuerliche Untersagung einer der Demos gegen den Burschenschafter-Ball gab es 2015. Im Zuge dessen wurde dann sogar das gesamte Aktionsbündnis NoWKR vollständig kriminalisiert: Die Wiener Polizei erstattete Anzeige wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Verzögerungen
Im vergangenen Jahr versuchte die Polizei dann eine neue Strategie. Mitten auf der Demonstrations-Route richtete die Polizei auf einer Strecke von rund 100 Metern eine Art Flaschenhals ein, wo die Demo extrem verengt wurde. Rechts und links standen Sperrgitter, nur wenige Menschen konnten das enge Spalier nebeneinander passieren.
„Es ging offensichtlich darum, uns möglichst lange aufzuhalten, damit die Burschenschafter ungestört in die Hofburg kommen konnten“, sagt Ernst Wolrab, damals Mitglied der Demo-Leitung des Bündnisses „Offensive gegen Rechts“.
ÖVP und Unternehmer preschen vor
Die jetzige Verschärfung des Versammlungsrechts kommt nicht unerwartet. Bereits seit Monaten trommelt Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) für neue Regelungen. Unterstützt wird er dabei vor allem von einigen Unternehmen aus der Wiener Innenstadt sowie von der Wiener Landesorganisation seiner Partei. Am liebsten wären den Unternehmen dabei eigene Demo-Zonen, irgendwo weit weg am Rande der Städte.
Ein besonderes Anliegen ist dem Innenminister dabei, dass künftig an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten überhaupt nicht mehr demonstriert werden darf. Konkret wünscht er sich, dass künftig bestimmte Plätze für 876 Stunden (oder 36,5 Tage) vom Demonstrationsrecht gänzlich ausgenommen sind. Ebenfalls auf der Agenda von Sobotka stehen sogenannte Spaß-Demonstrationen.
Sehr lustig
Die „Krone“ hat dabei schon einmal definiert, was zumindest sie unter „Spaß-Demos“ versteht. Erwähnt werden etwa Demonstrationen für Autofreiheit auf der Wiener Ringstraße, Demos für die Freigabe von Cannabis oder eine Kundgebung gegen Homophobie. Was gerade an diesen Protestaktionen so besonders lustig ist, bleibt allerdings das Geheimnis von Krone-Redakteur Peter Gnam.
Nun hat der Innenminister bei den Verhandlungen mit dem sozialdemokratischen Koalitionspartner erste Erfolge erzielt. Demonstrationen sollen künftig 48 Stunden statt 24 Stunden im Voraus angemeldet werden müssen. Zwischen verschiedenen Kundgebungen soll eine Pufferzone von bis zu 150 Metern eingezogen werden können. Und schließlich soll die Versammlungsfreiheit für Nicht-ÖsterreicherInnen deutlich eingeschränkt werden.
Weit mehr als „Lex Erdoğan“?
Was genau dieser Entwurf beinhaltet, steht noch nicht fest. Eine diesbezügliche Anfrage beim Innenministerium wurde nicht beantwortet. Der Kurier zitiert allerdings bereits aus dem Vorhaben, das in vielen Medien mit Hinweis auf den türkischen Präsidenten zur „Lex Erdoğan“ erklärt wurde.
Das Hauptargument für dieses Gesetz, mögliche Wahlkampf-Auftritte von Präsident Erdoğan, war allerdings ohnehin immer sehr schwach. So sind etwa Auftritte österreichischer PolitikerInnen aller Coleurs zur Unterstützung ihrer jeweiligen deutschen Schwesterparteien eine übliche Routine.
Doch möglicherweise könnte es bei diesem Gesetz ohnehin um weit mehr als die Auftritte „ausländischer“ PolitikerInnen gehen. Der zitierte Entwurf deutet etwa darauf hin, dass künftig Demonstrationen unter Einbeziehung von Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft generell massiv erschwert werden könnten. Das Argument könnte dann sein, dass durch solche Demos angeblich das „friedliche Zusammenleben“ gestört wäre.
Weitere Einschränkungen
Auch die neue Pufferzone von bis zu 150 Metern zwischen verschiedenen Demonstrationen könnte zu deutlichen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit führen. Es bleibt etwa abzuwarten, was passiert, wenn dieses Mittel bewusst angewendet wird, indem etwa vermehrt Kundgebungen an bestimmten Plätzen angemeldet werden, um diese so zu „blockieren“.
Schließlich könnte auch die Verlängerung der Anmelde-Frist von 24 auf 48 Stunden enorme Probleme bringen. Spontane Kundgebungen werden künftig sicherlich deutlich zunehmen. Das allein schon deshalb, weil durch die Verdopplung der Frist in Zukunft deutlich mehr Ereignisse innerhalb der vorgeschriebenen Anmeldefrist liegen würden und somit nicht mehr zeitgerecht angemeldet (Korrekt: „angezeigt“) werden können.
Zunahme von Spontan-Demos
Eigentlich wäre sogar die fehlende Anzeige einer Kundgebung an sich noch kein Grund für eine Auflösung. Insbesondere wenn der Grund, aus dem demonstriert wird, sich erst innerhalb der 24-stündigen Anmeldefrist ergeben hat (etwa ein Protest gegen Verhaftungen auf einer Demonstration), könnte der Protest durchaus zulässig sein, wie Angelika Adensamer vom „Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften“ erklärt.
Dennoch gibt es in solchen Fällen immer wieder Einschränkungen durch die Polizei, etwa, indem TeilnehmerInnen von spontanen Kundgebungen eingekesselt werden und danach Verwaltungsstrafen ausgesprochen werden. Und auch nach solchen Versammlungen gehen die Behörden oft sehr restriktiv vor. Von einem solchen Fall berichtet etwa Marie Walcher. (*Name auf Wunsch der Betroffenen geändert)
Zur Versammlungsleiterin erklärt
Im April 2015 starben mehrere Hundert Menschen auf einem Flüchtlings-Boot im Mittelmeer. NGOs riefen daraufhin zu einer Gedenkkundgebung am Wiener Minoritenplatz auf. Auch Walcher, eine Aktivistin aus autonomen Zusammenhängen, nahm daran teil.
Als einige TeilnehmerInnen der Kundgebung sich nach dem Ende der Veranstaltung noch spontan zu einem Demonstrationszug formierten, beteiligte Walcher sich ebenfalls daran. Einige Monate später fand sie dann Post in ihrem Briefkasten.
„Die Polizei behauptete, dass ich die Versammlungsleiterin gewesen wäre. Das fand ich allein schon ziemlich absurd. Doch es ging noch weiter: Weil ich die Versammlung geleitet hätte, sollte ich auch noch für die Vermummung anderer Leute bestraft werden.“ Walcher ging in Berufung, verlor allerdings vor Gericht.
Insgesamt zog sich das Verfahren über mehr als ein Jahr, das Urteil (das FM4 vorliegt) erfolgte schließlich Ende November 2016. „Vor Gericht hat dann sogar der Chef des Wiener Verfassungsschutzes gegen mich ausgesagt. Da war es dann sehr schwer, zu gewinnen“, so Walcher.
Es hagelt Strafen
Von ähnlichen Erfahrungen erzählt Tilman Ruster, Aktivist der Sozialistischen LinksPartei (SLP): „Wir haben schon erlebt, dass alle Leute, die bei einer nicht angemeldeten Kundgebung dabei waren, von der Polizei einfach zu Anmeldern erklärt wurden. Und dann hagelte es Verwaltungsstrafen.“
Die hier beschriebenen Fälle sind allerdings nicht unbedingt nur eine Ansammlung von Einzelfällen. Bereits seit einigen Jahren besteht unter AktivistInnen und kritischen JuristInnen verstärkt der Eindruck, dass die Behörden rechtlich deutlich massiver vorgehen würden als früher.
Verstärktes Vorgehen der Behörden?
Einerseits wird dazu eigentlich bereits totes Recht wieder hervorgeholt, etwa der Mittelalter-Paragraf „Landfriedensbruch“. Andererseits werden repressive Möglichkeiten, beispielsweise im Versammlungsgesetz, wieder vermehrt genutzt.
Das Innenministerium sieht das auf Nachfrage anders. Sprecher Karl-Heinz Grundböck sagt, dass es im Verhalten der Behörden in den letzten Jahren keinerlei Veränderungen gegeben hätte. „Es gilt bestehendes Recht, die Vorgaben liefert der Gesetzgeber. Das ist die Grundlage für die einzelnen Behörden.“
Es bleiben Verschlechterungen
Fakt ist allerdings in jedem Fall, dass diese gesetzlichen Vorgaben nun eingeschränkt werden sollen. Noch offen ist dabei, wie weit die Einschränkungen gehen. Angelika Adensamer vom „Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften“ erklärt: „Die Frage ist, was jetzt noch nachkommt. Denn es soll noch eine eigene Enquete für die angeblich besonders schwierigen Fragen geben.“
Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorschlägen des Innenministers (die im Einzelnen hier nachgelesen werden können) wirken die bis jetzt bekannten Entwürfe zwar harmlos. Doch Adensamer vermutet dahinter eine Strategie: „Zuerst wird enorm viel verlangt. Dann kommt es zu Verschlechterungen, die als Kompromiss dargestellt werden können. Doch es bleiben Verschlechterungen.“