Die Innsbrucker Polizei hat eine linke Demo im Jänner aufgelöst und Pfefferspray eingesetzt. Rechtswidrig. Melina Mitternöckler war bei der Demo – und jetzt beim Prozess.
„Absolut gesetzeswidrig.“ So urteilt Richter Albin Larcher beim Prozess am Landesverwaltungsgericht Tirol am 28. April zum viermaligen Einsatz von Pfefferspray durch die Innsbrucker Polizei. Am 30. Jänner 2021 löste die Polizei eine linke Demo gegen Abschiebungen unter dem Motto „Grenzen töten“ auf. Dabei setzte sie Pfefferspray ein und verteilte zahlreiche Anzeigen.
Manche Teilnehmende mussten danach knapp 70 Stunden in Zellen ausharren. Jetzt hat das Landesverwaltungsgericht Tirol entschieden: Die Auflösung der Demo und auch der Pfeffersprayeinsatz waren rechtswidrig. Die Bilder schockieren noch drei Monate später.
Rund 800 Demonstrierende aus verschiedenen linken Spektren zogen am 30. Jänner durch Innsbruck, angemeldet hatte die Demo die Sozialistische Jugend Tirol. Sie hat danach eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Auflösung und den Pfeffersprayeinsatz eingelegt, über die jetzt vor Gericht verhandelt wurde.
Kessel: falsch.
In Innsbruck trägt die Polizei bei Demos üblicherweise weder Helme am Kopf noch Schlagstöcke in der Hand. Das war bei dieser Demo anders. Als Helme an die Exekutive ausgeteilt wurden, erhitzte sich die Stimmung. Ein paar Straßen weiter wurde die Demo von der Polizei dann abrupt gestoppt.
Ein Polizeiverantwortlicher sagt jetzt vor Gericht aus, dass der Auftrag, den er bekommen habe, „das Separieren vom ‚Schwarzen Block'“ wegen fehlender Mindestabstände gewesen sei. Diese Maßnahme kam von der gleichen Innsbrucker Polizei, die in den Wochen zuvor hunderte Corona-Verharmlosende ohne Abstand und Maske stundenlang durch Innsbruck ziehen ließ.
Bei der Grenzen-töten-Demo dagegen wurden durchgehend Masken getragen. Damit drängt sich die Frage auf, ob es hier tatsächlich um fehlende Mindestabstände ging. Laut Polizeiaussage vor Gericht sollte der Block in eine andere Straße abgeleitet werden, dort sollten dann Identitätsfeststellungen durchgeführt und Anzeigen erstellt werden. Der Rest der Demo hätte weitergehen sollen, sagen die Polizeiverantwortlichen.
Das Landesverwaltungsgericht allerdings stellte fest, dass der Straßenbereich tatsächlich eindeutig zu eng für eine solche Ableitung war, so musste die Demo stoppen. Laut Polizei seien ursprünglich „Abdrängketten“ geplant gewesen. Auf Nachfrage des Richters gibt ein Polizeiverantwortlicher im Zeugenstand zu: „Geplant waren Abdrängketten. Als der Zug aber einfach nicht weitergegangen ist, wurden es Sperrketten.“
Die Folge: Die Demonstrierenden wurden eingekesselt. Dann setzte die Polizei auch noch Pfefferspray ein. Mehr als eine Stunde lang und bei Temperaturen um den Gefrierpunkt waren die Demonstrierenden danach eingekesselt.
Ich selbst war bei der Demo ebenfalls vor Ort und habe gesehen, wie ein Demonstrant versuchte, mit Schnee seine geschwollenen Augen zu kühlen. Demo-Sanitäter wurden von der Polizei nicht zu den Verletzten durchgelassen. Menschen wurden weggetragen, über den Boden gezogen. So auch Demonstrantin Noa (Name auf Wunsch der Betroffenen geändert). “Mit Schmerzgriffen haben sie mich dann hochgezogen und in den Bus gebracht”, erzählt sie.
Dann ging es für sie zur Polizeiinspektion am Hauptbahnhof. Noa wurde danach rund 50 Stunden festgehalten, wie sie berichtet. Wie es Noa und den anderen Gefangenen im Polizeigewahrsam gegangen ist, habe ich hier für euch aufgeschrieben.
Auflösung: falsch.
Laut eigener Darstellung wollte der uniformierte Behördenvertreter die Versammlung durch eine Durchsage mit dem Megafon auflösen. Klar ist heute aber: Nicht alle der rund 800 Demonstrierenden können das überhaupt gehört und somit vom Versammlungsende gewusst haben. Daher entschied der Richter heute, dass die Versammlung zum Zeitpunkt des Kessels und Pfeffersprayeinsatzes noch aufrecht war.
Die Polizei hat durch den Plan, den „Schwarzen Block“ abzuleiten, also in die Versammlung eingegriffen. Laut Richter Larcher bezeichnet der Begriff „Schwarzer Block“ nicht nur eine Personengruppe, sondern steht für eine bestimmte Demonstrationsform. Somit habe die Exekutive mit dem Kesseln von Demonstrierenden das Recht verletzt, sich zu versammeln und versammelt zu bleiben.
Pfefferspray: falsch.
Als „absolut gesetzeswidrig“ bezeichnet der Richter schließlich den viermaligen Einsatz von Pfefferspray durch die Exekutive. Doch vor Gericht will keiner der drei Polizeiverantwortlichen den Waffengebrauch angeordnet haben. Der Schönheitsfehler: Die Polizei handelte bei der Demo als sogenannte „geschlossene Einheit“. In einer solchen muss der Waffengebrauch von oben befohlen werden.
Polizei #kesselt #grenzentöten Demo in Innsbruck. Mit #Pfefferspray gingen sie gegen die Demostrant*innen vor. Polizei sagte, die Veranstaltung sei nun vorbei. Gekesselt wird noch immer. Exekutive kündigt Identitätsfeststellungen an. pic.twitter.com/fEIm1FN2yC
— Melina Olivia Mitternöckler (@mitternockler) January 30, 2021
Ein Vertreter der Landespolizeidirektion Tirol gab vor Gericht Notwehr als Grund an: Demonstrierende hätten die Sperrkette attackiert. „Die Leute drehen sich aber mit dem Rücken zur Polizei und flüchten, wenn der Pfefferspray kommt“, wendet Richter Larcher angesichts des Videomaterials ein. Darauf ist auch zu sehen, wie Uniformierte den Flüchtenden Pfefferspray sprühend nachlaufen.
Konsequenzen
Der Maßnahmenbeschwerde der Sozialistischen Jugend wurde vom Landesverwaltungsgericht stattgegeben. (Update: Das Urteil ist rechtskräftig, es wäre nur noch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgericht möglich.) Die Landespolizeidirektion Tirol muss die Verfahrenskosten tragen.
Die eindeutige Gerichtsentscheidung gegen die Polizei könnte auch andere Anzeigen und Verfahren im Zusammenhang mit der Grenzen-töten-Demonstration beeinflussen. Denn noch laufen mehrere Verfahren, etwa wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Nicht-Verlassens einer aufgelösten Versammlung oder unerlaubten Betretens der Fahrbahn. Die meisten davon müssten sich eigentlich mit dem aktuellen Urteil von selbst erledigt haben und sofort eingestellt werden.
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