Die offizielle Info-Seite der Republik, österreich.gv.at, gibt Falsch-Informationen zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen – und diese Informationen widersprechen sich sogar noch gegenseitig.
Das Informationschaos der österreichischen Bundesregierung wird immer absurder: Nicht nur das Innenministerium und der staatliche Österreichische Integrationsfonds informieren falsch über Corona-Ausgangsbeschränkungen. Auch auf der offiziellen Seite der Republik stehen falsche Informationen.
Es gäbe „nur drei Gründe das Haus zu verlassen“, behauptet österreich.gv.at auf einer eigens eingerichteten Corona-Seite. „Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, Dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel), Anderen Menschen zu helfen“.
Doch diese Behauptung auf österreich.gv.at. stimmt schlichtweg nicht. Geregelt sind die Corona-Ausgangsbeschränkungen in der COVID-19-Verordnung des Gesundheitsministeriums, die ihr hier nachlesen könnt. Nach dieser Verordnung gibt es fünf Gründe, um die Wohnung zu verlassen – und nicht drei, wie auf österreich.gv.at behauptet wird.
Das Innenministerium gibt falsche Corona-Infos an Flüchtlinge
Der entscheidende Unterschied: Es ist jederzeit erlaubt, die Wohnung allein bzw. mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt und unter Einhaltung von Sicherheitsabständen zu verlassen. Dieser Hinweis fehlt auf österreich.gv.at. Doch das ist nicht der einzige Fehler.
Als weitere Maßnahme würde laut österreich.gv.at gelten: „An keinem Ort sollen sich mehr als 5 Menschen auf einmal treffen.“ Doch eine solche Verordnung gibt es schlichtweg nicht. Besonders skurril: österreich.gv.at widerspricht sich sogar auf der eigenen Page.
österreich.gv.at widerspricht sich sogar selbst
Unter der Adresse oesterreich.gv.at/public.html heißt es unter der Überschrift „Das sollten Sie wissen“ zu den Ausgangsbeschränkungen: „Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen“ – hier ist es also auf einmal ein Grund mehr. Die Erlaubnis, die Wohnung zu verlassen, wird hier zumindest erwähnt.
Wörtlich heißt es: „Wer im dringenden Fall ins Freie möchte, soll das ausschließlich alleine machen oder mit den Personen, mit denen er in der Wohnung gemeinsam zusammenlebt.“ Korrekt ist aber auch das nicht. In der Verordnung des Gesundheitsministeriums gibt es keinen Hinweis auf eine besondere Dringlichkeit, damit die Wohnung verlassen werden darf. Es ist schlicht erlaubt.
Was ist in Österreich nun wirklich erlaubt und was ist verboten?
Verantwortlich für österreich.gv.at ist laut Impressum das Wirtschaftsministerium von Ministerin Margarete Schramböck von der ÖVP. Ein Ersuchen um eine Stellungnahme, die ich am 17. April an das Wirtschaftsministerium gesendet hatte, wurde bis 21. April nicht beantwortet.
Österreich.gv.at reiht sich damit in eine Reihe von staatlichen Einrichtungen, die in der Corona-Krise falsche Informationen geben. Das Innenministerum gibt falsche Informationen an geflüchtete Menschen, der staatliche Integrationsfonds informiert Menschen mit Migrationshintergrund falsch,PolizistInnen drohen mit Anzeigen für völlig korrektes Verhalten.
Auf der Seite des Innenministeriums wird Minister Karl Nehammer (ÖVP) mit folgenden Worten zitiert: „Ich rufe die Österreicherinnen und Österreicher auf: Vertrauen Sie ausschließlich den Mitteilungen der öffentlichen Behörden und der zuständigen Ministerien.“ Darüber ist der Link zu österreich.gv.at, wo dann falsche Informationen veröffentlicht werden. Wäre es nicht so problematisch, es wäre skurril.
Die Corona-Verordnung des Gesundheitsministeriums umfasst gerade einmal fünf Gründe für das Verlassen der Wohnung – ist es für staatliche Stellen wirklich so schwer, bis fünf zu zählen?
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