Die Kriminalisierung von Antifa-AktivistInnen in Wien

Wien-Freyung, 13.10.2018. Bild: Michael Bonvalot

Insgesamt 14 AntifaschistInnen stehen in Wien vor Gericht. Ihr „Verbrechen“: Sie hatten lautstark gegen neofaschistische „Identitäre“ protestiert. Beim ersten Prozesstag habe ich als Zeuge ausgesagt.

Es sind Vorwürfe, die hohe Strafen bringen können: Versuchte Sprengung einer Versammlung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung. Das alles wird 14 AntifaschistInnen in einem Prozess vorgeworfen, der am 22. Juli im großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts fortgesetzt wird. Was steckt hinter den Vorwürfen?

Es war der 13. Oktober 2018, als die neofaschistische Gruppe „Identitäre“ eine kleine Kundgebung auf der noblen Wiener Freyung aufgebaut hatte. Dort sind üblicherweise fast ausschließlich TouristInnen sowie die Eliten-Bevölkerung der Innenstadt unterwegs. Rund 25 AntifaschistInnen wollten das nicht unwidersprochen lassen.

Neofaschismus abschirmen

Mit Schirmen, auf denen antifaschistische Parolen wie „Never again“ (Niemals wieder) standen, versuchten sie den neofaschistischen Aufmarsch auf einer Seite buchstäblich abzuschirmen. Eine ähnliche Aktionsform wurde bereits im April 2018 durchgeführt. Damals war die Polizei teils sehr brutal gegen die AntifaschistInnen vorgegangen.

Was die Staatsanwaltschaft die versuchte Sprengung einer Versammlung nennt, war also tatsächlich der Versuch, den Protest gegen Neofaschismus öffentlich wahrnehmbar zu machen. Ich selbst habe die gesamte Situation gut wahrgenommen, weil ich vor Ort war, um die neofaschistische Kundgebung zu dokumentieren.

Somit konnte ich die gesamte antifaschistische Aktion beobachten und auch mit Bildern und Videos festhalten. Eine wie immer geartete „Sprengung“ oder deren Versuch habe ich dabei nicht gesehen.

Es war möglich, an der Polizei vorbeizugehen

Tatsächlich war die Sperrkette der Polizei so aufgestellt, dass es zu jedem Zeitpunkt möglich gewesen wäre, rechts und links an ihr vorbei zu gehen – was ich selbst auch während der Aktion mehrmals getan habe. Wenn jemand die Kundgebung tatsächlich „sprengen“ hätte wollen, wäre wohl etwas anders vorgegangen worden.

Neofaschisten erfolgreich abge-Schirm-t

Ebenfalls vorgeworfen wird den Angeklagten, dass sie mit den aufgespannten Regenschirmen gegen die Sperrkette der Polizei gedrängt hätten. Tatsächlich erkennbar auf meinen Video ist ein leichtes Hin und Her gibt – aber keinerlei Versuch, die Sperrkette zu überwinden. Schließlich wird den Angeklagten vorgeworfen, dass ein bereits kaputter Schirm gezielt auf einen Polizisten geworfen worden sei.

Aussage vor Gericht

Auch dieser Schirmwurf ist auf meinem Video dokumentiert: Ein gezielter Wurf auf eine Polizisten ist dabei schlichtweg nicht erkennbar. Tatsächlich fliegt der Schirm wohl eher ungezielt Richtung der neofaschistischen Kundgebung. In diesem Sinne habe ich am ersten Protesttag am 7. Juli bereits als Zeuge ausgesagt, auch mein Video wurde dort gezeigt.

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Am heutigen zweiten Prozesstag sind unter anderem mehrere Kader der neofaschistischen Gruppe Identitäre als Zeugen geladen. Die Verteidigerin der Angeklagten, Alexia Stuefer, kritisiert vor allem das Vorgehen des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT). Dieses habe einseitig ermittelt.

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Beim Großteil der angeklagten Personen sei nicht einmal erwiesen, dass sie sich am Tatort befanden. Das LVT habe sogar die Herausgabe von Videomaterial „zunächst verweigert“, das die Beschuldigten entlastet hätte. Es sei keinerlei irgendwie strafbares Verhalten gesetzt worden, betont Stuefer. „Rechtsextreme Haltungen werden auf diese Weise, wenn auch in kritiklos symbolischer Ebene geschützt.“ Stuefers Fazit: „Hier wird freie Meinungsäußerung kriminalisiert.“

Empörung über Anklage

Rosa Czerny, eine der angeklagten AntifaschistInnen zeigt sich über die Anklage empört: „Das Ganze ist deswegen so absurd, weil es um einen einzigen Schirmwurf geht. Es stehen gerade 13 Personen vor Gericht, die aufgrund eines Schirmwurfs wegen versuchter Körperverletzung und versuchtem Widerstand angeklagt sind.“

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Eine weitere Person sei lediglich – wie die restlichen Angeklagten auch – wegen versuchter Sprengung einer Versammlung angeklagt, da diese Person bereits 2019 von dem Vorwurf des Schirmwurfs rechtskräftig frei gesprochen wurde.

Als Reaktion auf die Anklage spricht die „Plattform Radikale Linke“ von einer „konstruierten und politisch motivierten Anklage durch die Wiener Staatsanwaltschaft und das LVT“. Aus Solidarität mit den Angeklagten findet ab 9 Uhr eine Kundgebung vor dem Wiener Landesgericht in der Wickenburgstraße 22 im 8. Bezirk statt.

Update: Alle 14 angeklagten Antifaschistinnen wurden am 18. August 2020 freigesprochen. In ihrer Urteilsbegründung hat die Richterin insbesondere die Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Die Staatsanwaltschaft hat dennoch Berufung angemeldet, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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